Abfallentsorgungsgebühren

Beschreibung:

1) Die Gemeinde bestimmt nach Maßgabe einer geordneten Abfallentsorgung sowie betrieblicher Erfordernisse und unter Berücksichtigung bestehender Erfahrungswerte über die Anzahl der aufzustellenden Restmüllbehälter.
2) Die Gemeinde stellt für jeden Haushalt mindestens einen 60 l Abfallbehälter zur Verfügung. Ausnahme: Bildung von Abfallgemeinschaften
3) Wird festgestellt, dass die vorhandenen Abfallbehälter für die Aufnahme des regelmäßig anfallenden Abfalls nicht ausreichen und sind zusätzliche Abfallbehälter nicht beantragt worden, so haben die Anschlusspflichtigen nach schriftlicher Aufforderung durch die Gemeinde die erforderlichen Abfallbehälter aufzustellen. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, so haben sie die Aufstellung der Abfallbehälter durch die Gemeinde zu dulden und entsprechende Gebühren zu entrichten.

Für das Einsammeln und Befördern von Abfällen sind folgende Abfallbehälter entsprechend der Vorgaben der Satzung zugelassen:

  • Restmüllbehälter mit einem Fassungsvermögen von 60 l            81 €/Jahr
  • Restmüllbehälter mit einem Fassungsvermögen von 80 l          106,92 €/Jahr
  • Restmüllbehälter mit einem Fassungsvermögen von 120 l        162 €/Jahr
  • Restmüllbehälter mit einem Fassungsvermögen von 240 l        324 €/Jahr
  • Restmüllbehälter mit einem Fassungsvermögen von 1.100 l     1483,92 €/Jahr

 

  • Bioabfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 60 l            54,00 €/Jahr
  • Bioabfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 80 l          72 €/Jahr
  • Bioabfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 120 l         108 €/Jahr

Die Leerung der Tonnen findet generell vierzehntägig statt.

Die genauen Termine entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender des Landratsamtes Unterallgäu unter www.landratsamt-unterallgaeu.de/abfuhrkalender.

In den Sommermonaten Juni – September wir die Biotonne wöchentlich geleert.

Zuständig:

Kasse
Markt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-13
Fax.: 08268/9091-25
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Ansprechpartner: Herr Mussack, Zi. 5

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr

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