Bestattungswesen
Zur Beurkundung von Sterbefällen werden folgende Unterlagen benötigt:
- die Todesbescheinigung des Arztes oder Krankenhauses
- den Personalausweis der/des Verstorbenen
außerdem zusätzlich
bei Verheirateten oder Verwitweten:
- das Stammbuch oder eine Heiratsurkunde
bei Ledigen:
- die Geburtsurkunde
Zuständig:
StandesamtMarkt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-0
Fax.: 08268/9091-25
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Ansprechpartner: Frau Teuchmann Zi. 1
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 UhrMontag und Dienstag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr