Führungszeugnis

Im polizeilichen Führungszeugnis wird neben den vollständigen Personalien hauptsächlich vermerkt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Sie können es im Bürgerbüro beantragen, wenn Sie in Tussenhausen gemeldet sind. Erstellt und verschickt wird es dann vom Bundeszentralregister in Bonn. Die Bearbeitungszeit dauert ca. vierzehn Tage.

Man unterscheidet zwischen Privatführungszeugnissen (Belegart N) und Behördenführungszeugnissen (Belegart O). Ein Privatführungszeugnis wird in der Regel für persönliche Zwecke ausgestellt und zu Ihnen nach Hause geschickt. Ein Behördenführungszeugnis wird direkt an eine deutsche Behörde gesandt. Bei der Belegart P können Sie es zuvor beim Amtsgericht einsehen.

Geben Sie bitte unbedingt an, welche der beiden Führungszeugnisarten Sie wünschen. Für den Fall, dass Sie ein Behördenführungszeugnis wünschen, vergessen Sie bitte nicht, die Adresse der entsprechenden Behörde und das Aktenzeichen oder den Verwendungszweck anzugeben.

Bei der persönlichen Beantragung im Bürgerbüro weisen Sie bitte Ihre Identität nach. Bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Ein Führungszeugnis kann in der Regel nur persönlich beantragt werden.

Die Gebühren betragen 13 Euro für ein „normales“ Führungszeugnis und 26 Euro für ein Führungszeugnis mit Überbeglaubigung (so genannte Apostille), das für eine Behörde im Ausland benötigt wird. Bitte bewahren Sie die Quittung auf, falls wider Erwarten das beantragte Führungszeugnis nicht eingehen sollte.

Zuständig:

Bürgerbüro
Markt Tussenhausen
Marktplatz 9
86874 Tussenhausen
Tel.: 08268/9091-0
Fax.: 08268/9091-25
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Ansprechpartner: Frau Teuchmann, Zi. 1

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Montag und Dienstag 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr

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